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Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik. Teil 2: Umsetzung und Wirksamkeit des Menschenrechtsansatzes im Aktionsfeld „Privatsektor- und Finanzsystementwicklung“

Menschenrechte sind ein „Leitprinzip“ und „Qualitätsmerkmal“ der Arbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Die Grundlage hierfür bildet ein Menschenrechtsansatz (MRA), der im Rahmen der Evaluierung erstmals umfassend untersucht wird. Der vorliegende zweite Teil der Evaluierung befasst sich mit der Verankerung menschenrechtlicher Standards und Prinzipien in bilateralen Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sowie mit ihrer menschenrechtsbezogenen Wirksamkeit in Partnerländern.

Ergebnisse und Empfehlungen

In untersuchten Vorhaben des Aktionsfelds „Privatsektor- und Finanzsystementwicklung“ wird nur ein Teil der menschenrechtlichen Prinzipien umgesetzt.

Während untersuchte Vorhaben die Anforderungen des Menschenrechtsansatzes hinsichtlich des Prinzips der Transparenz und des Umgangs mit Menschenrechtsrisiken in der Planung fast vollständig umsetzen, besteht in drei Bereichen besonderer Verbesserungsbedarf: Die Vorhaben sollten menschenrechtliche Risiken während der Durchführung stärker berücksichtigen, menschenrechtliche Beschwerdemechanismen besser umsetzen und Partizipationsmöglichkeiten systematischer verankern.

Direkte menschenrechtsbezogene Wirkungen werden im Aktionsfeld nur teilweise erreicht.

Untersuchte Vorhaben tragen zwar zur schrittweisen Verwirklichung menschenwürdiger Arbeit bei, indem sie indirekt die Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen unterstützen. Allerdings beabsichtigen die Vorhaben kaum, menschenwürdige Arbeitsbedingungen im Sinne des Rechts auf Arbeit zu fördern. Auch die menschenrechtliche Stärkung von Rechteinhabenden und Pflichtentragenden ist kaum Teil ihrer Agenda.

Das DEval empfiehlt, die querschnittliche Verankerung menschenrechtlicher Standards und Prinzipien in der deutschen EZ zu stärken.

Die Durchführungsorganisationen sollten ihre Qualitätssicherung zur Umsetzung des Menschenrechtsansatzes verbessern und Anreize für dessen Verankerung schaffen. Ergänzend sollte das BMZ den Ansatz in alle Kernthemenstrategien aufnehmen. Das EZ-weite Beschwerdesystem sollte durch das BMZ in einem konsultativen Prozess weiterentwickelt werden.

Darauf aufbauend, empfiehlt das DEval zudem, Wirkungen auf Menschenrechte systematisch zu Stärken.

Durchführungsorganisationen sollen dazu Musterbeispiele für die Umsetzung menschenrechtlicher Wirkungen in Vorhaben entwickeln. Um Synergien zwischen staatlichen, zivilgesellschaftlichen und privatwirtschaftlichen Akteursgruppen besser nutzen zu können, sollte das BMZ Austauschformate in den Partnerländern anbieten.

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Comic für Rechteinhabende

Um menschenrechtsbasierte Prinzipien in allen Phasen der Evaluierung umzusetzen hat das Evaluierungsteam in Zusammenarbeit mit lokalen Gutachtenden ein Disseminierungsprodukt für Rechteinhabende in Form eines Comics erarbeitet. Ziel ist es, die Evaluierungsergebnisse für Menschen in Partnerländern aufzubereiten, zur Verfügung zu stellen, und damit auch transparent und nutzbar zu machen.

Hier können Sie das Comic herunterladen. Die Einladung zur Verwendung und Verteilung des Comics richtet sich im Besonderen an Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit.

 

  • Official Complaint Mechanisms

    Banks co-funded by German development cooperation are required to accept and handle complaints. Researchers found that many people are not informed about
    that. If you have an issue with your bank, you can ask about their complaint mechanism.

  • Participation

    Researchers found participants interests are not always considered when designing projects funded by German development cooperation. If you do a training, you can try to actively involve yourself.

  • Non-Discrimination

    Projects funded by German development cooperation are supposed to be as inclusive as possible. Researchers found that non-discrimination often does not work well when people face barriers or have disabilities. If you face barriers, you can ask for assistance.

  • Informal Complaints

    Projects funded by German development cooperation often offer informal ways to complain. Researchers found that informal complaint mechanisms work well and are used. If you have a complaint, you can ask for an informal exchange.

Kontakt

Portrait von Dr. Jan Tobias Polak
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Dr. Jan Tobias Polak

Senior-Evaluator - Teamleitung, Antikorruptionsbeauftragter

Telefon: +49 (0)228 336907-967

E-Mail: tobias.polak@DEval.org

Portrait Martin Bruder
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Dr. Martin Bruder

Abteilungsleiter: Zivilgesellschaft, Menschenrechte

Telefon: +49 (0)228 336907-970

E-Mail: martin.bruder@DEval.org

Teile der Menschenrechtsevaluierung

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