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Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik. Teil 2: Umsetzung und Wirksamkeit des Menschenrechtsansatzes im Aktionsfeld „Privatsektor- und Finanzsystementwicklung“

  • Dr. Jan Tobias Polak
  • Dr. Angela Heucher
  • Lea Smidt
  • Lena Taube

Menschenrechte sind ein „Leitprinzip“ und „Qualitätsmerkmal“ der Arbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Die Grundlage hierfür bildet ein Menschenrechtsansatz (MRA), der im Rahmen der Evaluierung erstmals umfassend untersucht wird. Der vorliegende zweite Teil der Evaluierung befasst sich mit der Verankerung menschenrechtlicher Standards und Prinzipien in bilateralen Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sowie mit ihrer menschenrechtsbezogenen Wirksamkeit in Partnerländern.

Downloads und Links

Bibliographische Angaben

  • Polak, J.T., A. Heucher, L. Smidt und L. Taube (2022), Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik. Teil 2: Umsetzung und Wirksamkeit des Menschenrechtsansatzes im Aktionsfeld „Privatsektor- und Finanzsystementwicklung“, Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval), Bonn.
Instrumente und Strukturen der EZ Menschenrechte und Governance Überregional Berichte
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