Gesellschafterin, Struktur und Finanzierung

Das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Alleinige Gesellschafterin ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).

Die beiden Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Das DEval hat einen geschäftsführenden Direktor. In der Leitung des Instituts wird er unterstützt von zwei Prokuristen , von denen einer auch Stellvertreter des Geschäftsführers bei Abwesenheit des Geschäftsführers ist.

Das DEval hat gemäß Gesellschaftsvertrag einen Beirat. Diesem berichtet das DEval über seine Aktivitäten, die allgemeine Entwicklung des Instituts und zukünftige Erwartungen. Der Beirat berät die Gesellschaft in Bezug auf ihre zweckbezogene Tätigkeit, insbesondere zu Fragen der Erstellung des Evaluierungsprogramms, der Planung und Durchführung von Evaluierungen und der dabei angewandten wissenschaftlichen Methoden sowie der aus Evaluierungen gewonnenen Erkenntnisse und Empfehlungen.

Unsere Finanzierung

Das DEval erhält institutionelle Zuwendungen, die im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen vom Deutschen Bundestag beschlossen und aus dem Haushalt des BMZ finanziert werden. Die Festlegung der institutionellen Förderung erfolgt auf Grundlage eines jährlichen, vom DEval zu erstellenden, Wirtschaftsplans und umfasst die Planung aller Aktivitäten in den Kerngeschäftsfeldern.

Grundsätzlich kann das DEval Maßnahmen zur Erfüllung seines Gesellschaftszwecks auch mit Drittmitteln durchführen, sofern dadurch die Gemeinnützigkeit nicht gefährdet ist und keine Interessenkonflikte entstehen. Ausgeschlossen sind somit insbesondere Evaluierungen im Auftrag der deutschen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit. Bisher hat das DEval keine Drittmittel eingeworben. Die Geschäftsführung legt der Gesellschafterin, also dem Entwicklungsministerium, jährlich einen Jahresabschluss und einen vor. Darüber hinaus berichtet sie zweimal jährlich über die Tätigkeiten des Instituts und schließt eine Zielvereinbarung mit der Gesellschafterin ab. Gemäß dem Public Corporate Governance Kodex des Bundes berichtet sie jährlich dem Aufsichtsorgan, ob diesem entsprochen wurde (siehe Links unten: Corporate Governance Bericht).

Der Jahresabschluss wird durch einen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung gewonnen und durch die  Gesellschafterin bestätigten Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Die Prüfung umfasst neben dem Jahresabschluss sowie Anhang und Lagerbericht auch eine Prüfung nach § 53 HGrG (Haushaltsgrundsätzegesetz). Die Außenrevision des BMZ prüft darüber hinaus die Ordnungsmäßigkeit und wirtschaftliche Verwendung der institutionellen Zuwendungen und führt eine Beteiligungsprüfung durch. Zudem unterliegt das DEval durch die Verwendung öffentlicher Mittel Prüfungen des Bundesrechnungshofes.

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