Gesellschafterin, Struktur und Finanzierung
Das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Alleinige Gesellschafterin ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Die beiden Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Das DEval hat einen geschäftsführenden Direktor. In der Leitung des Instituts wird er unterstützt von zwei Prokuristen , von denen einer auch Stellvertreter des Geschäftsführers bei Abwesenheit des Geschäftsführers ist.
Das DEval hat gemäß Gesellschaftsvertrag einen Beirat. Diesem berichtet das DEval über seine Aktivitäten, die allgemeine Entwicklung des Instituts und zukünftige Erwartungen. Der Beirat berät die Gesellschaft in Bezug auf ihre zweckbezogene Tätigkeit, insbesondere zu Fragen der Erstellung des Evaluierungsprogramms, der Planung und Durchführung von Evaluierungen und der dabei angewandten wissenschaftlichen Methoden sowie der aus Evaluierungen gewonnenen Erkenntnisse und Empfehlungen.
Unsere Finanzierung
Das DEval erhält institutionelle Zuwendungen, die im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen vom Deutschen Bundestag beschlossen und aus dem Haushalt des BMZ finanziert werden. Die Festlegung der institutionellen Förderung erfolgt auf Grundlage eines jährlichen, vom DEval zu erstellenden, Wirtschaftsplans und umfasst die Planung aller Aktivitäten in den Kerngeschäftsfeldern.
Grundsätzlich kann das DEval Maßnahmen zur Erfüllung seines Gesellschaftszwecks auch mit Drittmitteln durchführen, sofern dadurch die Gemeinnützigkeit nicht gefährdet ist und keine Interessenkonflikte entstehen. Ausgeschlossen sind somit insbesondere Evaluierungen im Auftrag der deutschen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit. Bisher hat das DEval keine Drittmittel eingeworben. Die Geschäftsführung legt der Gesellschafterin, also dem Entwicklungsministerium, jährlich einen Jahresabschluss und einen vor. Darüber hinaus berichtet sie zweimal jährlich über die Tätigkeiten des Instituts und schließt eine Zielvereinbarung mit der Gesellschafterin ab. Gemäß dem Public Corporate Governance Kodex des Bundes berichtet sie jährlich dem Aufsichtsorgan, ob diesem entsprochen wurde (siehe Links unten: Corporate Governance Bericht).
Der Jahresabschluss wird durch einen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung gewonnen und durch die Gesellschafterin bestätigten Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Die Prüfung umfasst neben dem Jahresabschluss sowie Anhang und Lagerbericht auch eine Prüfung nach § 53 HGrG (Haushaltsgrundsätzegesetz). Die Außenrevision des BMZ prüft darüber hinaus die Ordnungsmäßigkeit und wirtschaftliche Verwendung der institutionellen Zuwendungen und führt eine Beteiligungsprüfung durch. Zudem unterliegt das DEval durch die Verwendung öffentlicher Mittel Prüfungen des Bundesrechnungshofes.
Zugehörige Dokumente
- Corporate Governance Bericht 2023 des DEval
- Corporate Governance Bericht 2022 des DEval
- Corporate Governance Bericht 2021 des DEval
- Corporate Governance Bericht 2020 des DEval
- Corporate Governance Bericht 2019 des DEval
- Corporate Governance Bericht 2018 des DEval
- Corporate Governance Bericht 2017 des DEval
- Corporate Governance Bericht 2016 des DEval
- Corporate Governance Bericht 2015 des DEval
- Corporate Governance Bericht 2014 des DEval
- Corporate Governance Bericht 2013 des DEval
- Corporate Governance Bericht 2012 des DEval
- DEval Jahresabschluss 2023
- DEval Jahresabschluss 2022
- DEval Jahresabschluss 2021
- DEval Jahresabschluss 2020
- DEval Jahresabschluss 2019
- DEval Jahresabschluss 2018
- DEval Jahresabschluss 2017
- DEval Jahresabschluss 2016
- DEval Jahresabschluss 2015
- DEval Jahresabschluss 2014
- DEval Jahresabschluss 2013
- DEval Jahresabschluss 2012 (Auszug)