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Die Förderung nachhaltiger Lieferketten durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit

Die Bedeutung internationaler Lieferketten hat in den vergangenen Jahrzehnten im Zuge der fortschreitenden Globalisierung immer mehr an Bedeutung gewonnen. Neben den potenziellen Vorteilen für alle Beteiligten besteht jedoch das Risiko, dass negative soziale und ökologische Effekte in die Produktionsländer ausgelagert werden. Hierzu zählen arbeitsrechtliche Aspekte wie die Zahlung nicht-existenzsichernder Löhne, mangelhafte soziale Absicherung, unzureichende Arbeitsschutzmaßnahmen und Kinderarbeit, sowie ökologische Schäden, zum Beispiel die Verseuchung von Wasser durch den unangemessenen Einsatz von Chemikalien. Das Bewusstsein der Öffentlichkeit über diese Probleme wurde insbesondere durch den Brand bei der Textilfabrik Ali Enterprises 2012 in Pakistan und den Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza 2013 in Bangladesch gefördert. Seitdem wird die Textil- und Bekleidungsindustrie häufig als Beispiel für die menschenrechtlichen und ökologischen Missstände in internationalen Lieferketten herangezogen.

Auch das Engagement der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) zur Förderung nachhaltiger Textillieferketten hat über die letzten Jahre deutlich zugenommen. Dabei verwendet die EZ eine Vielzahl an strategischen Ansätzen – in der Evaluierung als „Instrumente“ definiert –  um die vielfältigen sozialen und ökologischen Herausforderungen in komplexen Lieferketten anzugehen. Ziel der Evaluierung ist es, die Relevanz sowie die Wirkungen dieses Instrumenten-Mixes der deutschen EZ zu untersuchen.

Hintergrund

Die Globalisierung der Textilproduktion führt zu zahlreichen ökologischen und sozialen Herausforderungen. Insbesondere die Textilarbeiter*innen sind mit prekären Arbeitsbedingungen konfrontiert, die oftmals Menschenrechtsverletzungen entsprechen. Darüber hinaus haben vor allem die Produktion von Baumwolle und die Textilherstellung erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt. Viele Umweltschäden gehen zudem mit unmittelbaren Menschenrechtsverletzungen für die lokale Bevölkerung in Produktionsländern einher. So kann zum Beispiel ein unzureichendes Abwassermanagement zu gesundheitlichen Problemen führen.

Die Verantwortungsübernahme für Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten durch Staaten und Unternehmen wird in den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen definiert. Unter Federführung des Auswärtigen Amtes hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) entwickelt, der 2016 in Kraft getreten ist. Er konkretisiert die Leitprinzipien in Bezug auf die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten der Bundesregierung und deutscher Unternehmen und enthält Handlungsanweisungen für deren Umsetzung. Zur Etablierung fairer und nachhaltiger Textillieferketten setzt die deutsche EZ bei unterschiedlichen Akteuren wie Konsument*innen sowie einkaufenden und verarbeitenden Unternehmen an. Die politischen Rahmenbedingungen werden ebenfalls adressiert, zum Beispiel über die Aktivitäten für ein nationales Sorgfaltspflichtengesetz.

Ziele

Gegenstand der Evaluierung ist der Instrumenten-Mix der deutschen EZ zur Förderung nachhaltiger Lieferketten im Textilsektor. Im Rahmen der Evaluierung sollen zwei zentrale Fragenkomplexe beantwortet werden.

Der erste Fragenkomplex untersucht, inwieweit der verwendete Instrumenten-Mix der deutschen EZ für die Förderung nachhaltiger Lieferketten geeignet ist. Er setzt sich somit mit den Evaluierungskriterien Relevanz, Kohärenz und Effizienz auseinander. Während zum einen der gesamte Instrumenten-Mix entlang der Textillieferkette in den Blick genommen wird, liegt zum anderen ein Fokus auf den verarbeitenden und einkaufenden Unternehmen, um deren Bedeutung für die Lieferkette Rechnung zu tragen. Es soll die Relevanz ausgewählter Instrumente in Bangladesch bzw. des Bündnisses für nachhaltige Textilien als eine spezifische Aktivität in Deutschland untersucht werden. Im zweiten Fragenkomplex sollen ebenfalls mit Blick auf die Unternehmen zentrale Wirkungspfade überprüft und Aussagen zur Effektivität, zum Impact und zur Nachhaltigkeit der eingesetzten Instrumente getroffen werden.

Methoden

Die Evaluierung verwendet einen theoriebasierten Ansatz, dessen Grundlage das Wirkungsmodell bildet. Im Zuge der Evaluierung werden daher entsprechende Wirkungsmodelle für die verschiedenen Akteursgruppen rekonstruiert, die für die Beantwortung der Evaluierungsfragen herangezogen werden. Je nach Art der Evaluierungsfrage werden unterschiedliche Daten und Methoden kombiniert und trianguliert.

Der erste Fragenkomplex wird mit Hilfe einer qualitativen Inhaltsanalyse von Expert*innen- und Key-Informant-Interviews, einer ausführlichen Portfolioanalyse basierend auf Programm- und Strategiedokumenten, einer Qualitative Comparative Analysis beantwortet. Für die Beantwortung des zweiten Fragenkomplexes werden eine Kontributionsanalyse sowie Fallstudienerhebungen durchgeführt.

Weiterführende Links

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Amélie Gräfin zu Eulenburg

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