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Zusammenarbeit mit der PrivatwirtschaftInstrumente und Strukturen der EZAfrikaAbgeschlossen

Reformpartnerschaften mit ausgewählten Ländern in Afrika

Die Reformpartnerschaften des BMZ mit ausgewählten afrikanischen Ländern sollen zur Umsetzung des deutschen Marshallplans mit Afrika und der G-20-Initiative Compact with Africa (CwA) beitragen. Ziel der Evaluierung ist es, die bisherigen Erfahrungen mit sechs afrikanischen Ländern zu bilanzieren und die weitere konzeptionelle Ausgestaltung der Reformpartnerschaften zu unterstützen.

Die Reformpartnerschaften des BMZ mit ausgewählten afrikanischen Ländern markieren eine Neuausrichtung der deutschen Entwicklungspolitik. Sie sollen in den Partnerländern bessere Rahmenbedingungen für Investitionen und privatwirtschaftliches Engagement schaffen, um so die Beschäftigungsmöglichkeiten, Einkommen und insgesamt die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern.

Die Evaluierung untersucht, ob die Reformpartnerschaften ein adäquates und zeitgemäßes Kooperationsmodell darstellen. Dafür analysiert sie die Relevanz und Kohärenz des Kooperationsansatzes der Reformpartnerschaften und überprüft, inwiefern die beiden Schlüsselkomponenten „Fördern“ und „Fordern“ zur Geltung kommen und geeignet sind, Reformen in den Partnerländern anzustoßen.

Hintergrund

Die Neujustierung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika geschieht in einem internationalen Kontext, in dem bereits seit längerem versucht wird, eine stärker partnerschaftliche Kooperation zwischen Europa und Afrika zu begründen. Nachdem die allgemeine Budgethilfe mit afrikanischen Ländern Anfang der 2010er-Jahre beendet wurde, stellen die Reformpartnerschaften einen neuen Versuch dar, vorwiegend mit Mitteln der finanziellen Zusammenarbeit die eigenverantwortliche Entwicklung afrikanischer Staaten zu unterstützen. Der 2017 initiierte Kooperationsansatz der Reformpartnerschaften wurde bisher noch nicht evaluiert.

Ziele

Vorrangiges Ziel der Evaluierung ist es, zu Lernprozessen im BMZ beizutragen. Vor dem Hintergrund der Bundestagswahl im September 2021 soll die Evaluierung das BMZ darüber informieren, ob und inwiefern der Kooperationsansatz der Reformpartnerschaften eine relevante und kohärente Form der Zusammenarbeit darstellt. Darüber hinaus sollen erste, auf die Reformpartnerschaften zurückzuführende Auswirkungen mit Blick auf politische Entscheidungen und administratives Handeln erhoben sowie Wirksamkeitspotenziale der beiden Mechanismen „Ownership“ und „Konditionalität“ abgeschätzt werden.

Methoden

Die Evaluierung verwendet einen theoriebasierten Ansatz, der versucht, die Wirkungsweise des Kooperationsansatzes der Reformpartnerschaften anhand von Fallbeispielen zu rekonstruieren, bei denen mehrere ineinandergreifende Interventionsbereiche sequenziell oder gleichzeitig wirken sollen. Um dies zu tun, liegt der Fokus auf der möglichst lückenlosen Analyse der Wirkprozesse und in der Folge der Identifikation wirkmächtiger Mechanismen. Die konkreten Erhebungsmethoden sind qualitativer Art (Länderfallstudien, Expert*inneninterviews, Dokumentenanalyse).

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