Meldeportal zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Wir betreiben ein Meldeportal gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Wir nutzen hierfür einen Dienst der bbg bitbase group GmbH, Am Heilbrunnen 47, 72766 Reutlingen.
Wir behandeln Hinweise nach § 8 HinSchG grundsätzlich vertraulich. Das Meldeportal zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat den Zweck der Prüfung und Dokumentation von Meldungen zur internen Ermittlung und ggf. der Weitergabe an berechtigte Stellen, um rechtswidrige Missstände nach § 2 HinSchG bei der Firma abzustellen. Hinweisgeber haben die Möglichkeit, sich auf unserer Internetseite für die Nutzung des Hinweisgeberportals anzumelden. Zur Registrierung, Anmeldung und Kontaktaufnahme verarbeiten wir Daten, die der Internetbrowser automatisch übermittelt und personenbezogene Daten, die Sie als Hinweisgeber angeben können: Zugangsdaten, ggf. Anrede (sofern angeben), ggf. Vorname und Nachname (sofern angeben), ggf. Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Postadresse, sofern angeben), ggf. personenbezogene Daten in der Meldung, insbesondere Verhaltensverstöße mit entsprechenden Sachverhalten.
Sie haben die Möglichkeit, sich anonym zu registrieren. Dabei erhalten Sie einen einmaligen Identifizierungscode, der Ihnen Zugang zu einem geschlossenen Datenschutzraum ermöglicht. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hinweis abzugeben. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte außerhalb Ihres Betriebs ohne Ihre Zustimmung, es sei denn, es ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder Anordnung wie § 9 HinSchG erforderlich. Dann können die Daten an Ermittlungsbehörden oder Gerichte weitergegeben werden. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung nach HinSchG ist die gesetzliche Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a c) DSGVO i.V.m. § 12 HinSchG. Soweit Sie besonders sensible Daten wie etwa zu Ihrer Gesundheit, Sexualität, Herkunft oder über Straftaten angeben, sind zusätzlich Art. 9 und 10 DSGVO zu beachten. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Das ist nach § 11 HinSchG in der Regel nach drei Jahren der Fall. Andere Speicherverpflichtungen aufgrund vertraglicher Beziehungen und Verarbeitungen zur Erfüllung von vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen, wie z. B. sechs- oder zehnjährige Aufbewahrungspflichten nach dem Handels- und Steuerrecht bleiben unberührt. Weitere Informationen insbesondere zu Ihren Betroffenenrechten entnehmen Sie bitte der allgemeinen Datenschutzerklärung der bbg bitbase group GmbH.
Kontakt
Anne Schönherr
Telefon: +49 (0)228 336907-920
E-Mail: anne.schoenherr@DEval.org
Jelana Vajen
Telefon: +49 (0)228 336907-980
E-Mail: jelana.vajen@DEval.org