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Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik. Teil 2: Umsetzung und Wirksamkeit des Menschenrechtsansatzes im Aktionsfeld „Privatsektor- und Finanzsystementwicklung“

Menschenrechte sind ein „Leitprinzip“ und „Qualitätsmerkmal“ der Arbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Die Grundlage hierfür bildet ein Menschenrechtsansatz (MRA), der im Rahmen der Evaluierung erstmals umfassend untersucht wird. Der vorliegende zweite Teil der Evaluierung befasst sich mit der Verankerung menschenrechtlicher Standards und Prinzipien in bilateralen Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sowie mit ihrer menschenrechtsbezogenen Wirksamkeit in Partnerländern.

Ergebnisse und Empfehlungen

In untersuchten Vorhaben des Aktionsfelds „Privatsektor- und Finanzsystementwicklung“ wird nur ein Teil der menschenrechtlichen Prinzipien umgesetzt.

Während untersuchte Vorhaben die Anforderungen des Menschenrechtsansatzes hinsichtlich des Prinzips der Transparenz und des Umgangs mit Menschenrechtsrisiken in der Planung fast vollständig umsetzen, besteht in drei Bereichen besonderer Verbesserungsbedarf: Die Vorhaben sollten menschenrechtliche Risiken während der Durchführung stärker berücksichtigen, menschenrechtliche Beschwerdemechanismen besser umsetzen und Partizipationsmöglichkeiten systematischer verankern.

Direkte menschenrechtsbezogene Wirkungen werden im Aktionsfeld nur teilweise erreicht.

Untersuchte Vorhaben tragen zwar zur schrittweisen Verwirklichung menschenwürdiger Arbeit bei, indem sie indirekt die Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen unterstützen. Allerdings beabsichtigen die Vorhaben kaum, menschenwürdige Arbeitsbedingungen im Sinne des Rechts auf Arbeit zu fördern. Auch die menschenrechtliche Stärkung von Rechteinhabenden und Pflichtentragenden ist kaum Teil ihrer Agenda.

Das DEval empfiehlt, die querschnittliche Verankerung menschenrechtlicher Standards und Prinzipien in der deutschen EZ zu stärken.

Die Durchführungsorganisationen sollten ihre Qualitätssicherung zur Umsetzung des Menschenrechtsansatzes verbessern und Anreize für dessen Verankerung schaffen. Ergänzend sollte das BMZ den Ansatz in alle Kernthemenstrategien aufnehmen. Das EZ-weite Beschwerdesystem sollte durch das BMZ in einem konsultativen Prozess weiterentwickelt werden.

Darauf aufbauend, empfiehlt das DEval zudem, Wirkungen auf Menschenrechte systematisch zu Stärken.

Durchführungsorganisationen sollen dazu Musterbeispiele für die Umsetzung menschenrechtlicher Wirkungen in Vorhaben entwickeln. Um Synergien zwischen staatlichen, zivilgesellschaftlichen und privatwirtschaftlichen Akteursgruppen besser nutzen zu können, sollte das BMZ Austauschformate in den Partnerländern anbieten.

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