© Pol Sole / Shutterstock
Instrumente und Strukturen der EZMenschenrechte und GovernanceAlle RegionenAbgeschlossen

Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik. Teil 1: Das Menschenrechtskonzept und seine Umsetzung

Menschenrechte bilden ein Leitprinzip der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Sie werden als Schlüssel betrachtet, um inklusive Entwicklung zu erreichen, und sollen daher in sämtlichen Strategien, Programmen und Projekten integriert werden. Grundlage bildet das Konzept "Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik", das 2011 vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) verabschiedet wurde. In seiner Evaluierung untersucht das DEval das Konzept und seine Umsetzung.

Ergebnisse und Empfehlungen

Deutschland ist mit seiner entwicklungspolitischen Menschenrechtsarbeit international betrachtet ein wichtiger menschenrechtlicher Akteur und reagiert mit dem Menschenrechtsansatz auf die meisten aktuellen Herausforderungen.

Beispielsweise werden Menschenrechtsverletzungen im Kontext zunehmender humanitärer Krisen ebenso thematisiert wie die Situation strukturell besonders benachteiligter Gruppen in Partnerländern. Lücken existieren beispielsweise in Hinblick auf Menschenrechte im Kontext der Digitalisierung sowie der Terror- und Kriminalitätsbekämpfung.

Der Menschenrechtsansatz wird allerdings in der Praxis im BMZ und den Durchführungsorganisationen nur teilweise umgesetzt.

Zwar sind menschenrechtliche Aspekte in ihren Verfahren, Prozessen und Fortbildungen größtenteils verankert. Jedoch werden wichtige Aspekte des Menschenrechtsansatzes häufig nur teilweise umgesetzt: zum Beispiel werden menschenrechtliche Standards und Prinzipien bei der Planung und Umsetzung von Entwicklungsprojekten nur teilweise berücksichtigt. Verbesserungsbedarf gibt es hierbei unter anderem bei Vorhaben in den Bereichen nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Energie, sowie allgemein in der Einrichtung von Beschwerdemechanismen in Projekten.

Das DEval empfiehlt dem BMZ, Pilotländer festzulegen, in denen neue Instrumente zur Verankerung menschenrechtlicher Standards und Prinzipien in Partnerländern erprobt werden können.

Der entsprechende Personalbedarf im BMZ sollte überprüft und eingeplant werden. Darüber hinaus sollte die Integration von Vorhaben, die hauptsächlich auf die Stärkung von Menschenrechten ausgerichtet sind, in Länderportfolios erleichtert werden. Seit Verabschiedung des Menschenrechtskonzepts 2011 stagniert ihr relativer Anteil am Gesamtportfolio des BMZ.

Das DEval empfiehlt, menschenrechtliche Themen im Politikdialog stärker zu verankern.

In entwicklungspolitischen Regierungsverhandlungen werden menschenrechtliche Themen nur teilweise explizit und umfassend angesprochen. Ebenso werden Mittel oft nicht in Abhängigkeit von der Menschenrechtslage im Partnerland vergeben.

Das BMZ sollte sich weiterhin dafür einsetzen, dass Politiken ressortübergreifend mit menschenrechtlichen Standards und Prinzipien übereinstimmen.

Menschenrechte können in den Partnerländern gefördert werden, wenn alle Bundesministerien Menschenrechte in ihrer Arbeit durchgehend und miteinander abgestimmt berücksichtigen. Das jüngst verabschiedete Lieferkettengesetz ist ein Beispiel hierfür.

 

Die Evaluierung wurde 2021 abgeschlossen. Die Ergebnisse und Empfehlungen werden hier zusammengefasst dargestellt, die vollständigen Ergebnisse und Empfehlungen sind im Bericht zu finden.

© DEval

Kontakt

Portrait von Dr. Jan Tobias Polak
© Deval

Dr. Jan Tobias Polak

Senior-Evaluator - Teamleitung, Antikorruptionsbeauftragter

Telefon: +49 (0)228 336907-967

E-Mail: tobias.polak@DEval.org

Portrait Martin Bruder
© DEval

Dr. Martin Bruder

Abteilungsleiter: Zivilgesellschaft, Menschenrechte

Telefon: +49 (0)228 336907-970

E-Mail: martin.bruder@DEval.org

Teile der Menschenrechtsevaluierung

nach oben