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Instrumente und Strukturen der EZAbgeschlossen

Aktionsplan zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen

Mit ihrem „Aktionsplan zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ hatte es sich die Bundesregierung zur Aufgabe gemacht, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungspolitik systematisch zu verankern. Das DEval hat untersucht, inwieweit es gelungen ist, dieses ambitionierte Ziel zu erreichen. Die Evaluierung wurde 2017 abgeschlossen.

Laut der Weltgesundheitsorganisation leben über eine Milliarde Menschen mit Behinderungen. In den Ländern des Globalen Südens mit mittlerem und niedrigem Durchschnittseinkommen ist ihr Anteil besonders hoch; zudem sind sie dort überdurchschnittlich häufig von Armut betroffen.

Im Jahr 2009 hat Deutschland das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (VN-BRK) ratifiziert. Darin werden die Länder, die in der Entwicklungszusammenarbeit als Geber fungieren, explizit verpflichtet, Menschen mit Behinderungen in internationale Entwicklungsprogramme einzubeziehen und ihnen den Zugang zu diesen Programmen zu ermöglichen.

Für die Umsetzung dieser Vereinbarung hat das Bundesentwicklungsministerium (BMZ) 2013 den „Aktionsplan zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ verabschiedet. Darin strebt das Ministerium nicht nur an, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den Partnerländen zu fördern, sondern auch, inklusive Strukturen und Praktiken in der eigenen Organisation zu etablieren.

Zentrale Ergebnisse und Empfehlungen

Ein Großteil der Mitarbeitenden mit Behinderungen im BMZ nimmt ein positives, inklusionsfreundliches Klima wahr und fühlt sich im Kreis der Kolleg*innen integriert, akzeptiert und unterstützt.

Um das bestehende Verbesserungspotenzial zu nutzen, sollte das BMZ die Bewusstseinsbildung und den Dialog zu Inklusion und Behinderung im Haus stärken. Die Bedürfnisse von Mitarbeitenden mit Behinderungen sollten bei allen baulichen Maßnahmen sowie bei Änderungen der internen Kommunikations- und Informationsmittel berücksichtigt werden. Identifizierte Ungleichheiten in Bezug auf Gleichbehandlung sollten ausgeräumt werden.

Es gibt kaum Mechanismen, um die systematische Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit umfassend sicherzustellen; nur wenige Projekte befassen sich ausdrücklich mit Inklusion.

Für alle Vorhaben der technischen Zusammenarbeit sollten menschenrechtsbasierte Zielgruppenanalysen durchgeführt werden. Auch sollte langfristig ein kontinuierliches Wissensmanagement zu inklusiven Entwicklungsmaßnahmen betrieben werden. Das BMZ sollte sicherstellen, dass Fachkräfte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit verpflichtend an entsprechenden Fortbildungen teilnehmen.

Auf internationaler Ebene wird Deutschland als kompetenter Partner im Bereich „Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ geschätzt; allerdings hat es hier bei multilateralen Verhandlungen bisher eher im Hintergrund agiert.

Das BMZ sollte sich in internationalen Verhandlungsprozessen aktiv für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einsetzen und darauf drängen, dass die Förderung von Inklusion auch in den Entwicklungsstrategien multilateraler Organisationen vorangetrieben wird.

Die neue Strategie der Bundesregierung zur Umsetzung von Inklusion in der Entwicklungszusammenarbeit sollte darauf abzielen, die bestehenden Strukturen und Praktiken in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mittel- und langfristig zu verändern.

Sie sollte unter Beteiligung aller Akteure erarbeitet werden und die Diversität von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Wer bei der Umsetzung der Strategie welche Verantwortung wahrnehmen wird, sollte in einem Umsetzungsplan klar benannt werden.

 

Die Evaluierung wurde 2017 abgeschlossen. Die Ergebnisse und Empfehlungen werden hier zusammengefasst dargestellt, die kompletten Ergebnisse und Empfehlungen sind im Bericht zu finden.

Ziele der Evaluierung

Die Evaluierung erfasste, analysierte und bewertete in summativer und formativer Weise die Ergebnisse der Umsetzung des Aktionsplans. Im summativen Sinn gab die Evaluierung Auskunft darüber, inwieweit die Ziele des Aktionsplans erreicht wurden und welche Wirkungen die Maßnahmen des Aktionsplans haben bzw. hatten. In formativer Absicht wurden aus den Ergebnissen der Evaluierung Empfehlungen für die Erarbeitung einer neuen Strategie zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen abgeleitet, die 2018 in Kraft treten sollte, aber erst im Januar 2020 fertiggestellt wurde. Die Evaluierung achtete in ihrem methodischen Vorgehen besonders darauf, dass die jeweiligen Rechteinhaber*innen ihre Erfahrungen, Sichtweisen und Bewertungen einbringen konnten.

Hintergrund

Ausgehend von den Verpflichtungen der Behindertenrechtskonvention von 2006 hat das BMZ einen dreijährigen Aktionsplan zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen aufgesetzt, der zwischenzeitlich auf fünf Jahre verlängert wurde (2013–2017). Das übergeordnete Ziel des Aktionsplans Inklusion ist die Sicherstellung einer „systematischen, querschnittmäßigen Verankerung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungspolitik“. Er umfasst die folgenden strategischen Ziele:

  • SZ 1: Wir gehen in der eigenen Organisation mit gutem Beispiel voran.
  • SZ 2: Wir fördern die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in unseren Partnerländern.
  • SZ 3: Wir kooperieren mit anderen Akteuren.

Im Aktionsplan ist eine „externe Überprüfung der Umsetzung des Aktionsplans nach Ende der Laufzeit“ vorgesehen.

Methoden

Die Evaluierung erfolgte theoriebasiert: Auf der Basis des Aktionsplans wurde eine Wirkungslogik rekonstruiert. Die Wirkungslogik wurde von den am Evaluierungsprozess beteiligten Stakeholdern des Aktionsplans als dem Zielsystem und den Annahmen des Aktionsplans angemessen anerkannt.

Die Evaluierung strebte ein menschenrechtsbasiertes Vorgehen an. Auf der inhaltlichen Ebene dienten die VN-BRK sowie die darin enthaltenen Normen und Prinzipien als Bewertungsmaßstab für die Maßnahmen des Aktionsplans und ihre Durchführung.

Auf der prozessualen Ebene, also in der Durchführung der Evaluierung, wurden die menschenrechtlichen Prinzipien – insbesondere die behinderungsspezifischen Prinzipien der VN-BRK wie beispielsweise das Gebot der Partizipation – soweit möglich umgesetzt. Dies bedeutete, dass bei allen Workshops, Fokusgruppendiskussionen und Interviews Fragen der Zugänglichkeit und Nichtdiskriminierung, der Autonomie und der Akzeptanz von Vielfalt berücksichtigt wurden. So wurden in den verschiedenen Erhebungen, aber auch in der Rekrutierung von nationalen Gutachterinnen und Gutachtern, Menschen mit Behinderungen oder ihre Selbstvertretungsorganisationen einbezogen.

Im Rahmen der Evaluierung wurden im Sinne eines Mixed-Methods-Ansatzes sowohl qualitative als auch quantitative Erhebungsmethoden eingesetzt und durch die Analyse vorliegender Daten und Dokumente ergänzt. Zudem wurden insgesamt fünf Fallstudien in Vorhaben der staatlichen bilateralen EZ in Bangladesch, Guatemala, Indonesien, Malawi und Togo durchgeführt.

Die Datenerhebungen fanden zwischen Juni und November 2016 statt. Die Fallstudien wurden zwischen Juli und September 2016 durchgeführt. Neuere Entwicklungen ab November 2016 konnten daher nicht berücksichtigt werden.

Team

Kontakt

Portrait Martin Bruder
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Dr. Martin Bruder

Abteilungsleiter: Zivilgesellschaft, Menschenrechte

Telefon: +49 (0)228 336907-970

E-Mail: martin.bruder@DEval.org

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