Instrumente und Strukturen der EZAbgeschlossen

Begleitende Maßnahmen der Budgethilfe in Subsahara-Afrika

In der Entwicklungszusammenarbeit werden direkte Finanztransfers in den Staatshaushalt der Partnerländer oftmals von sogenannten Begleitenden Maßnahmen flankiert. Die Evaluierung hat in neun Ländern Afrikas südlich der Sahara untersucht, ob, wie und unter welchen Umständen diese Maßnahmen die Wirksamkeit der allgemeinen Budgethilfe erhöhen. Die Evaluierung wurde 2015 abgeschlossen.

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Budgethilfe – also der direkte Transfer finanzieller Mittel in den Staatshaushalt eines Landes – soll die Regierungen dabei unterstützen, ihre Politiken zur Entwicklung ihres Landes eigenverantwortlich umzusetzen. Dabei geht es zum einen darum, die Umsetzung von Strategien zur Armutsbekämpfung voranzutreiben; zum anderen sollen gemeinsam vereinbarte Reformprozesse vorangebracht und so gute Regierungsführung im Partnerland gefördert werden.

Neben dem finanziellen Beitrag umfasst Budgethilfe auch nicht-finanzielle Elemente. Dazu zählen unter anderem die technische Zusammenarbeit, der Aufbau von Kapazitäten und oftmals auch politische Konditionalität. Der Einsatz dieser Instrumente soll helfen, das öffentliche Finanzwesen der Partnerländer zu verbessern. Zudem soll die demokratische Kontrolle – durch Parlament, Zivilgesellschaft und Medien – gestärkt werden.

Auch Deutschland und andere EU-Länder haben sich für diese sogenannten Begleitenden Maßnahmen eingesetzt. Die Wirkung der Maßnahmen wurde bisher aber nicht gesondert untersucht.

Zentrale Ergebnisse und Empfehlungen

Begleitende Maßnahmen erhöhen die Wirksamkeit der Budgethilfe.

Sie stärken das öffentliche Finanzwesen in den Partnerländern, beispielsweise den Rechnungshof und die nationale Steuerbehörde, und senken somit die Gefahr, dass Gelder veruntreut werden. Der bisherige Fokus der Begleitenden Maßnahmen auf dem Management öffentlicher Finanzen sollte beibehalten werden.

Durch den Rückgang der Budgethilfeleistungen in vielen Ländern sinkt auch die Möglichkeit, Einfluss auf die ordnungsgemäße – armutsorientierte – Verwendung des nationalen Budgets zu nehmen.

Damit gewinnt die Rechenschaftspflicht der Partnerregierung gegenüber lokalen Akteuren und Institutionen an Bedeutung. Begleitende Maßnahmen sollten genutzt werden, um diese Akteure in ihrer demokratischen Kontrollfunktion zu stärken. Dies gilt vor allem für Länder, in denen aufgrund steigender Einnahmen aus der Förderung von Rohstoffen ein erhöhtes Korruptionsrisiko besteht.

Die Koordination zur Planung und Umsetzung Begleitender Maßnahmen zwischen Partnern und Gebern von Budgethilfe sowie unter den Gebern ist vielerorts nicht zufriedenstellend.

Hier sollte der Politikdialog stärker genutzt werden, um den jeweiligen Bedarf der Partner für Unterstützungsleistungen zu identifizieren und die Maßnahmen innerhalb der Gebergruppe besser abzustimmen.

 

 

Die Evaluierung wurde 2015 abgeschlossen. Die Ergebnisse und Empfehlungen werden hier zusammengefasst dargestellt, die kompletten Ergebnisse und Empfehlungen sind im Bericht zu finden.

Ziele der Evaluierung

Begleitende Maßnahmen der Budgethilfe haben in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit an Bedeutung gewonnen. Mit der Evaluierung wurde untersucht, ob, wie und unter welchen Umständen Begleitende Maßnahmen der Budgethilfe zu den Zielen der Budgethilfe beitragen können. Sie hat sich mit Fragen der Relevanz und Wirkungsweise sowie Erfolgsfaktoren dieser Maßnahmen beschäftigt. Außerdem wurden die Wechselwirkungen zwischen Begleitenden Maßnahmen und anderen Elementen des Budgethilfepakets wie zum Beispiel Politikdialog, Konditionalität und Geberkoordination untersucht.

Hintergrund

Durch den direkten Transfer finanzieller Mittel in den Staatshaushalt sollen Empfängerländer von Budgethilfe darin unterstützt werden, ihre nationale Entwicklungsstrategie eigenverantwortlich umzusetzen. Bisherige Mehrgeberevaluierungen weisen auf Verbesserungen in der Armutsorientierung der Staatsausgaben sowie auf eine Stärkung der öffentlichen Finanzmanagementsysteme in Budgethilfeländern hin (siehe hierzu auch die Synthesestudie von Orth et al. 2017).

Trotz ihres entwicklungspolitischen Potenzials und der insgesamt positiven Befunde bleibt die Budgethilfe ein umstrittenes Instrument, insbesondere wegen der verbundenen treuhänderischen Risiken. Diese umfassen das Risiko der Veruntreuung von Budgethilfegeldern sowie die Gefahr, dass die Gelder ineffizient und nicht zur Armutsbekämpfung eingesetzt werden.

Neben dem Finanzierungsbeitrag umfasst das Budgethilfe-Paket nicht-finanzielle Elemente wie Konditionalitäten, einen intensiven Politikdialog zwischen Gebern und der Regierung sowie Begleitende Maßnahmen. Kurz- bis mittelfristig zielen Begleitende Maßnahmen der Budgethilfe auf die Reduktion treuhänderischer Risiken ab. Dies kann beispielsweise durch die Finanzierung zusätzlicher Rechnungsprüfungen erfolgen.

Mittel- bis langfristig sollen durch die Begleitenden Maßnahmen der Budgethilfe staatliche Institutionen des öffentlichen Finanzmanagements wie etwa der Rechnungshof, die nationale Steuerbehörde oder die dezentrale Finanzverwaltung gestärkt werden. Begleitende Maßnahmen können zudem Parlament und Zivilgesellschaft in die Lage versetzen, ihre demokratische Kontrollfunktion von Haushaltsprozessen besser wahrzunehmen.

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