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Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik

Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit hat sich zum Ziel gesetzt, die Menschenrechtssituation in ihren Partnerländern zu verbessern. Wie wirksam dieses Ziel in der Praxis umgesetzt wird und wo möglicherweise Verbesserungspotenzial besteht, untersucht das DEval in einer Evaluierung. Die Evaluierung besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil wurde 2021 abgeschlossen.

Teile der Menschenrechtsevaluierung

Ziele

Die Evaluierung verfolgt das Ziel, die Inhalte und Umsetzung des Menschenrechtskonzepts und des Leitfadens sowie die Wirksamkeit des deutschen Menschenrechtsansatzes (MRA ) in Partnerländern zu untersuchen. Um dies zu gewährleisten, wird sie in zwei Teilen umgesetzt, deren Ergebnisse jeweils in einem eigenen Bericht veröffentlicht werden. In einem ersten Teil untersucht die Evaluierung zunächst die Inhalte und Umsetzung des Menschenrechtskonzepts als Strategie im BMZ und in den Durchführungsorganisationen. Anschließend daran wird in einem zweiten Teil die Wirksamkeit des Ansatzes in Partnerländern untersucht. Hierzu wird ein Schwerpunkt auf die Verwirklichung von Menschenrechten im Bereich der nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung in Partnerländern gelegt, da aus Sicht des BMZ in diesem Bereich der EZ große Potenziale für die Verwirklichung von Menschenrechten existieren, aber gleichzeitig auch menschenrechtliche Risiken bestehen.

Insgesamt soll die Evaluierung zum Lernen beitragen, indem Verbesserungspotenziale für eine effektive Umsetzung und Weiterentwicklung des Menschenrechtskonzepts und des darin explizierten deutschen MRA identifiziert werden. Durch die Untersuchung der Umsetzung und Wirksamkeit des deutschen MRA trägt die Evaluierung zudem auch zur Rechenschaftslegung der verantwortlichen staatlichen, zivilgesellschaftlichen und privatwirtschaftlichen EZ-Akteure bei.

Hintergrund

Menschenrechte sollen laut BMZ Leitprinzip der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) sein und in sämtliche Strategien, Programme und Projekte integriert werden. Die Umsetzung dieses Prinzips erfolgt durch einen die gesamte Entwicklungspolitik umfassenden MRA. Der deutsche MRA verfolgt das übergeordnete Ziel, zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in Partnerländern beizutragen. Die konzeptuellen Grundlagen des MRA und seine Umsetzung werden in einem 2011 vom BMZ verabschiedeten Konzept „Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik“ (BMZ, 2011) definiert und in einem Leitfaden für die staatliche technische und finanzielle EZ konkretisiert (BMZ, 2013).

Methoden

Aufgrund des unterschiedlichen Erkenntnisinteresses beider Evaluierungsteile unterscheiden sich ihre jeweiligen methodischen Zugänge voneinander:

Bei dem ersten Teil der Evaluierung handelt es sich um eine Strategieevaluierung, die Positionen, Ziele und Handlungsfelder aus dem Menschenrechtskonzept und dem Leitfaden (intendierte Strategie) mit ihrer tatsächlichen Umsetzung durch die beteiligten Akteure (realisierte Strategie) empirisch abgleicht und mögliche Abweichungen voneinander erklärt.

Hierfür werden übergreifend qualitative Interviews mit jenen Akteuren geführt, die für die Umsetzung von einzelnen Handlungsfeldern verantwortlich sind. Für besonders bedeutsame Handlungsfelder werden zusätzlich jeweils spezifische zusätzliche Methoden angewandt. So werden unter anderem eine Umfrage von Menschenrechtsinstitutionen in Partnerländern, Inhaltsanalysen von Projektdokumenten, Expert*inneninterviews sowie Portfolio- und Allokationsanalysen durchgeführt.

Für die Untersuchung der Wirksamkeit des deutschen MRA im Rahmen des zweiten Teils der Evaluierung bildet eine sogenannte Programmtheorie die Ausgangsbasis. Eine Programmtheorie legt dar, wie eine oder mehrere Intervention(en) zu Zielen und Wirkungen beitragen soll(en). Aufgrund der hohen Komplexität der zu untersuchenden Programmtheorie bieten sich hierfür Herangehensweisen an, die einzelne Schritte von Wirkungsketten empirisch „nachverfolgen“ und überprüfen. Beispielhaft hierfür ist Ansatz des Process Tracing.

Die Datenerhebung für den zweiten Teil der Evaluierung erfolgt in Fallstudien in den Partnerländern und ggf. über die Nutzung von quantitativen Sekundärdaten. Das finale Design und die verwendeten Methoden werden im Rahmen der Inceptionphase dieses Teils der Evaluierung festgelegt.

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Dr. Jan Tobias Polak

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Abteilungsleiter: Zivilgesellschaft, Menschenrechte

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